Steuerrecht
Das Steuerrecht als Spezialgebiet des öffentlichen Rechts regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Steuern sind dabei laut Legaldefinition des § 3 AbgO einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für besondere Leistungen darstellen und die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Das Steuerrecht ist äußerst kompliziert und vielschichtig, was dazu führt, dass es von vielen als ungerecht empfunden wird.
Steuerliche Belange spielen in vielen Bereichen unseres Lebens eine wichtige Rolle: ob im Rahmen einer Vertragsgestaltung, bei Testamenten, Eheverträgen oder auch Grundstückskäufen. Aus diesem Grunde arbeiten wir eng mit mehreren Steuerberatern zusammen, mit deren Hilfe wir Lösungen erarbeiten, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.