Formulare und Anfragen

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Notarielle Tätigkeiten

Rechtsanwalt Alfred Rosentreter ist seit 1995 als Notar tätig. Er führt bereits seit 1984 notarielle Tätigkeiten aus.
Rechtsanwalt Jan Rosentreter ist seit 2011 als Notar tätig. Er führt bereits seit 2006 notarielle Tätigkeiten aus.
Rechtsanwalt Alexander Granaß ist seit 2017 als Notar tätig. Er führt bereits seit 2014 notarielle Tätigkeiten aus.

 

Die Hauptschwerpunkte der Aufgaben des Notars sind

  • die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften.

Darüber hinaus berät ein Notar alle Beteiligten juristisch über den Inhalt eines Vertrages oder einer Urkunde. So werden unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt. Aufgrund seiner gesetzlichen Aufgaben arbeitet ein Notar - vor allem - in folgenden Rechtsgebieten:

  • Grundstücksrecht (z. B. Beurkundung von Grundstückskaufverträgen)

  •  Erbrecht (z. B. Beurkundung von Testamenten)

  •  Familienrecht (z. B. Beurkundung von Vorsorgevollmachten oder Eheverträgen)

  •  Gesellschaftsrecht (z. B. Gründung von GmbHs oder Anmeldung im Handels- und Vereinsregister)


Der Notar betreut die Parteien bei umfassenden und schwierigen Rechtsgeschäften. Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung, als auch die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäfts.


Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
• Grundstücksrecht (v. a. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte).
• Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.).
• Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen).
• Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht (z. B. Limited).Eine Reihe von Rechtsgeschäften wie z. B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung; andere Rechtsgeschäfte, wie z. B. Testamente, können notariell beurkundet werden.