Baurecht
Das Baurecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen dem
1. privatem Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer und
2. öffentlichem Baurecht - jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem
- Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln;
- Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften
3. subjektiven Recht ein Grundstück zu bebauen.