Formulare und Anfragen

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Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:

  • Notar

    Rechtsanwalt Alfred Rosentreter ist seit 1995 als Notar tätig. Er führt bereits seit 1984 notarielle Tätigkeiten aus.

    Rechtsanwalt Jan Rosentreter ist seit 2011 als Notar tätig. Er führt bereits seit 2006 notarielle Tätigkeiten aus.

    Rechtsanwalt Alexander Granaß ist seit 2017 als Notar tätig. Er führt bereits seit 2015 notarielle Aufgaben aus.

    Der Notar betreut die Parteien bei umfassenden und schwierigen Rechtsgeschäften. Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung, als auch die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäfts.
    Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

    - Grundstücksrecht (v. a. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte).

    - Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.).

    - Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen).

    - Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht (z. B. Limited).

    Eine Reihe von Rechtsgeschäften wie z. B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung; andere Rechtsgeschäfte, wie z. B. Testamente, können notariell beurkundet werden.

  • Beratung

    Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die außergerichtliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Wer juristischen Rat benötigt, möchte ihn zeitnah, verständlich und verbunden mit einer klaren Handlungsempfehlung erhalten. Daher stehen wir unseren Mandanten auch telefonisch und per E- Mail zur Verfügung. Die Vereinbarung eines Termins entfällt, es vergeht wenig Zeit, bis Sie die Antwort auf Ihre Fragen haben.

  • Vertragsgestaltung

    Nicht zuletzt durch die langjährige Notartätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Alfred Rosentreter hat unsere Kanzlei große Routine in der Erstellung und Prüfung von Verträgen aller Art. Der Erstellung oder Prüfung eines Vertrages ist immer die Analyse der rechtlich relevanten wirtschaftlichen, steuerlichen und persönlichen Rahmenbedingungen vorangestellt. Sie erhalten von uns einen Vertrag, der individuell an Ihre Bedürfnisse und Verhältnisse angepasst ist.

    Ein guter und vollständiger Vertrag vermeidet viele Streitigkeiten im Vertragsverhältnis und trägt zur Lösung von Konflikten bei.

    Da die Gesetzesgrundlagen und die Rechtsprechung im ständigen Wandel sind, ist die regelmäßige Kontrolle und ggf. Anpassung der bestehenden Verträge unerlässlich. Daher prüfen wir Ihre Gesellschaftsverträge, AGB, Lieferbedingungen etc.

  • Vertragsverhandlung

    Durch eine gut vorbereitete und durchdachte Verhandlungsführung können viele Interessen durchgesetzt und Konflikte vermieden werden.
    Hierdurch erübrigen sich viele Gerichtsverfahren.

    Gerichtsverfahren sind häufig vermeidbar, immer aber teuer und zeitintensiv. Um ein Gerichtsverfahren vermeiden zu können, ist es erforderlich, die Sach- und Rechtslage vollständig zu erfassen und zu bewerten. Ansonsten werden in Unkenntnis der eigenen Ansprüche unrealistische Ziele gesetzt, auf die sich der Verhandlungspartner nicht einlassen wird.

    Eine gute Verhandlungsführung ist auch bei der Anbahnung neuer Geschäftsbeziehungen von wesentlicher Bedeutung. Zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung werden die Eckpunkte der weiteren Zusammenarbeit verankert. Wer hier wertvollen Boden verschenkt, hat später erhebliche Schwierigkeiten den Boden wieder gut zu machen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen ausführlichen Strategieplan, der Ihre Ziele und Vorstellungen nennt und Verhandlungsstrategien unter Berücksichtigung verhandlungstaktischer Überlegungen aufzeigt. Gerne begleiten wir Sie zu den Vertragsverhandlungen.

  • Prozessführung

    Gerichtsverfahren sind teuer, langwierig und manchmal unvermeidbar. Sollte die von uns favorisierte außergerichtliche Einigung scheitern, führt der Weg zu den Gerichten.

    Die Entscheidung, einen Prozess zu führen, ist eine wirtschaftliche Entscheidung, die kaufmännischen Kriterien folgt. Maßgeblich sind die Abwägung der Erfolgswahrscheinlichkeit und des Kostenrisikos. Rechtsempfinden und Prinzipien sind allein kein hinreichender Grund für einen Aktivprozess.

    Sind Sie als beklagte Partei betroffen, ist der Weg zu einer Verständigung nicht zwingend verstellt. Wir werden Ihre berechtigten Interessen gerichtlich mit allen juristischen Instrumentarien verteidigen.
    Selbstverständlich vertreten wir Sie bundesweit vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten bis hin zur Zwangsvollstreckung. Sie werden von uns immer aktuell über den Verfahrensstand informiert. Sie erhalten eine realistische Einschätzung der Risiken eines Verfahrens und über den weiteren Verfahrensablauf.

  • Coaching

    In unserem berufliche Alltag erleben wir immer wieder die Situation, dass wir für unsere Mandanten Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beratungsprotokolle, Arbeitsverträge u.ä. erstellt haben.
    Es gelingt dem Unternehmen dann aber häufig nicht, diese Unterlagen im Einzelfall richtig zu verwenden. Wir bieten Ihnen dann an, Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen gezielt zu schulen.

    Wir verstehen daher unter Coaching die professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Personen mit Führungsfunktionen und von Experten in Unternehmen. Unsere Zielsetzung ist die Weiterentwicklung von Leistungsprozessen.

    Als ergebnis- und lösungsorientierte Beratungsform dient unsere Begleitung der Steigerung und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Durch die Verbesserung von Arbeitsabläufen soll die Entwicklung des Unternehmens gefördert werden.

    Inhaltlich ist Coaching eine Kombination aus individueller Unterstützung zur Bewältigung verschiedener Anliegen und persönlicher Beratung. In einer solchen Beratung wird unser Mandant angeregt, eigene Lösungen zu entwickeln. Wir ermöglichen das Erkennen von Problemursachen.

    Anders als viele andere "Coaches" dürfen wir unsere Tätigkeit auch auf die Bereiche der Rechtsberatung erstrecken.

    Im Bereich der Existenzgründungsberatung in der Vorgrüdungsphase und auch im Bereich der Unternehmensberatung nach bereits erfolgter Gründung sind wir Ihnen ein zuverlässiger und kompetenter Geschäftspartner.

    Wir können Ihnen im Rahmen der unterschiedlichsten Förderprogramme für Existenzgründungen und Unternehmen als Berater hilfreich zur Seite stehen und mit unserer langjährigen Erfahrung in diesem Gebiet den Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig verbessern.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.