Erbrecht
Das Erbrecht ist ein durch Art. 14 GG gewährleistetes Grundrecht. Es setzt sich mit der Frage auseinander, was nach dem Tode eines Menschen mit dessen Nachlass geschieht. Wer wird Erbe zu wie vielen Teilen? Wer kann Ansprüche aus dem Erbe geltend machen? Was passiert mit möglicherweise vorhandenen Schulden?
Insbesondere aufgrund unklarer und überholter Testamente oder auch fehlender Verfügungen des Erblassers kommt es in Erbschaftsangelegenheiten häufig zu Problemen und Streitigkeiten unter den Erben. Auch die strengen Formvorschriften im Erbrecht werden häufig außer Acht gelassen.
Wir helfen Ihnen bei der Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung, Eheverträgen, Vermächtnissen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen usw. Durch das in unserem Hause befindliche Notariat können wir Ihre letztwilligen Verfügungen auch sogleich beurkunden.
Durch unsere langjährige Kooperation mit den Steuerberatern Slomka & Jeschke können wir Sie darüber hinaus umfassend in Angelegenheiten der Erbschafts- und Schenkungssteuer beraten.
Sollte es bereits zu Erbauseinandersetzungen gekommen sein, stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite, sei es im Bereich der Nachlass- und Vermögensverwaltung, des gesetzlichen Pflichtteilsrechts, der Testamentsvollstreckung oder anderen Fragen des Erbrechts.