Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, Patientenverfügung

Die richtige Vorsorge

Vorsorge und Betreuung werden immer wichtiger. Wer soll für Sie zuständig sein, wenn Sie wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln oder entscheiden können? Die Personen, die Ihnen besonders nahe stehen, sind nicht automatisch für Sie zuständig, auch Ehepartner und Kinder nicht. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen unerlässlich.


Gestaltung nach Ihren Wünschen

Notare gestalten solche Urkunden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. So ist gewährleistet, dass Ihre Vertrauenspersonen im Notfall die Entscheidungen treffen, die Sie sich wünschen.


Vorteile der notariellen Vorsorgevollmacht

Die notarielle Vorsorgevollmacht bietet mehrere Vorteile gegenüber einem gerichtlichen Betreuungsverfahren:

  • Sofort einsetzbar: Keine langwierigen gerichtlichen Vorverfahren wie bei der Betreuerbestellung.
  • Mehr Entscheidungsfreiheit: Bevollmächtigte haben mehr Freiheiten als ein gerichtlicher Betreuer.
  • Übertragbarkeit: Immobilien und Gesellschaftsanteile können auch nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit weitergegeben werden.


Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Falls keine Patientenverfügung vorliegt oder die Festlegungen zu unkonkret sind, entscheiden Vertreter zusammen mit der Ärztin oder dem Arzt auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens. Bei besonders folgenschweren Entscheidungen, bei denen keine Einigung erzielt wird, muss die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden.

 

 

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte und Notare Alexander Granaß und Jan Rosentreter.