Notarielle Tätigkeiten
Die Hauptaufgaben des Notars sind
-
die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften.
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Immobilienrecht (Vorbereiten der Verträge, Beurkundung und Abwicklung)
- GmbH- Gründungen, Familienrecht, Erbrecht (Vollmachten, Verfügungen, Testamente usw.)
Darüber hinaus berät ein Notar alle Beteiligten juristisch über den Inhalt eines Vertrages oder einer Urkunde. So werden unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt.
Immobilienrecht
Aufsetzen der Verträge und Unterzeichnung
Als Notare sind wir für die rechtssichere Gestaltung von Immobilienverträgen zuständig. Wir setzen Kaufverträge auf, klären alle rechtlichen Details und begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis hin zur Unterzeichnung. Unser Ziel ist es, Ihre Immobilientransaktionen rechtssicher und effizient abzuwickeln.

Sie wünschen vorab eine Beratung bei Immobilienangelegenheiten? Hier geht's zu unseren Leistungen.
Unsere Leistungen im Immobilienrecht
Der Kauf eines Eigenheims
Der Kauf eines Eigenheims ist komplex. Nachdem das richtige Objekt gefunden und die Finanzierung geklärt ist, muss ein Notar für die Beurkundung beauftragt werden. Unser Team unterstützt Sie in allen Phasen der Zusammenarbeit. Nach Übermittlung der erforderlichen Informationen erstellen wir einen Vertragsentwurf, den Sie in Ruhe prüfen und bei Bedarf anpassen können.
Verrentung der Immobilie
Besonders bei älteren Immobilieneigentümern beliebt sind Vertragsgestaltungen, die als Verrentung der Immobilie bezeichnet werden. Der Verkäufer verkauft seine Immobilie und behält sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht oder ein lebenslanges Wohnungsrecht vor. Ob eine solche Verrentung möglich und sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin bei uns.
Beurkundung und Vertragserläuterung
Wenn der Vertrag steht, vereinbaren wir einen Beurkundungstermin. Der Notar erläutert die Durchführung des Vertrages, erklärt Rechtsbegriffe und beantwortet Ihre Fragen. Der Notar ist unparteiisch und sorgt für eine ausgewogene Vertragsgestaltung.
Schutz der Vertragspartner
Vorbereitung eines Kaufvertrages
Zur Vorbereitung eines Kaufvertrages bitten wir Käufer und Verkäufer, folgende Fragen zu klären bzw. Unterlagen mitzubringen:
- Verkäufer
- Käufer
- Kaufgegenstand
- Kaufpreis
- Miet- und Pachtverhältnisse/Räumung
- Grundbuchliche Belastungen
- Außergrundbuchliche Belastungen
Nutzen Sie gerne unser Onlineformular zur Datenübermittlung, auf unserer Internetseite. Dort können Sie schnell und einfach alle nötigen Daten bequem an uns übermitteln.
Kosten
Notargebühren richten sich streng nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Beurkundungsgebühren orientieren sich am Geschäftswert, also dem Kaufpreis. Beratung und Vertragserstellung einschließlich Änderungen sind darin enthalten. Für die Überwachung von Kaufpreisfälligkeit und Eigentumsumschreibung fallen Nebengebühren an. Hinzu kommen Auslagen für Kopien, Porto und Telefon sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Transaktionskosten für einen Kaufvertrag beim Erwerb einer Immobilie in Niedersachsen betragen ca. 7 % des Kaufpreises:
- 5,00 % Grunderwerbsteuer
- 2,0 % Notar- und Gerichtsgebühren
In anderen Bundesländern gelten unterschiedliche Grunderwerbssteuersätze. Die genauen Notargebühren hängen vom konkreten Fall ab.

GmbH-Gründungen
Aufsetzen der Verträge und Unterzeichnung
Bei der Gründung einer GmbH unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Aspekten. Als Notare sorgen wir für die Beurkundung des Gründungsvertrages und stellen sicher, dass alle erforderlichen Formalitäten korrekt eingehalten werden. So starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage.
Jetzt online den Gründungsvertrag für die eigene GmbH ausfüllen ➔
Gründungen GmbH und Aktiengesellschaft
Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktien-gesellschaften (AG). Von der Erstellung der Gründungsdokumente bis zur Eintragung im Handelsregister begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Umwandlungen und Satzungsänderungen
Unsere Expertise umfasst auch die Umwandlung von Gesellschaftsformen und die Durchführung von Satzungsänderungen. Wir beraten Sie umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten und notwendigen Schritte, um Ihre Gesellschaft optimal zu strukturieren und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.
Anmeldung im Handels- und Vereinsregister
Wir übernehmen die Anmeldung Ihrer Gesellschaft im Handelsregister sowie die Eintragung von Vereinen im Vereinsregister. Dies umfasst auch die notwendigen Änderungen und Aktualisierungen, um sicherzustellen, dass Ihre Eintragungen stets aktuell und rechtskonform sind.
Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auch auf die rechtliche Betreuung und Anmeldung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Wir gewährleisten, dass alle rechtlichen Anforderungen des deutschen Rechts sowie der jeweiligen ausländischen Rechtsordnungen erfüllt werden.
Erbrecht
Als Notare unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihres Nachlasses. Wir erstellen Testamente, Vorsorgevollmachten, Erbverträge und Patientenverfügungen, die Ihre persönlichen Wünsche rechtlich verbindlich festhalten. Unsere notariellen Dienstleistungen garantieren Ihnen eine umfassende und klare Nachlassregelung, die Missverständnisse und Konflikte vermeidet.
Jetzt online die Generalvollmacht oder die Patientenverfügung ausfüllen ➔

Notarielle Testamente
Ein notarielles Testament gewährleistet Rechtswirksamkeit, gibt Ihren Willen zutreffend wider und vermeidet Streit. Zudem berücksichtigt die Beratung durch einen Notar viele Aspekte, an die Sie möglicherweise noch nicht gedacht haben.
Beurkundungskosten relativieren
Die Beurkundungskosten eines notariellen Testaments sind zu relativieren, da durch das notarielle Testament häufig ein kostspieliges Erbscheinverfahren entfällt.
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Zuweilen ist es sinnvoll, einzelne Vermögensgegenstände schon zu Lebzeiten zu übertragen. Dies hängt von Ihrem Vermögen, den Steuerfreibeträgen und individuellen Umständen ab.
Beratungsgespräch
In unserem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen:
- Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Die gesetzliche Erbfolge und deren Konsequenzen
Anschließend formulieren wir gemeinsam erste Ideen und Lösungsansätze zur Zielerreichung.
Sie wünschen vorab eine Beratung bzgl. Erbstreitigkeiten? Hier geht's zu unseren Leistungen.
Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, Patientenverfügung

Die richtige Vorsorge
Vorsorge und Betreuung werden immer wichtiger. Wer soll für Sie zuständig sein, wenn Sie wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln oder entscheiden können? Die Personen, die Ihnen besonders nahe stehen, sind nicht automatisch für Sie zuständig, auch Ehepartner und Kinder nicht. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen unerlässlich.
Gestaltung nach Ihren Wünschen
Notare gestalten solche Urkunden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. So ist gewährleistet, dass Ihre Vertrauenspersonen im Notfall die Entscheidungen treffen, die Sie sich wünschen.
Vorteile der notariellen Vorsorgevollmacht
Die notarielle Vorsorgevollmacht bietet mehrere Vorteile gegenüber einem gerichtlichen Betreuungsverfahren:
- Sofort einsetzbar: Keine langwierigen gerichtlichen Vorverfahren wie bei der Betreuerbestellung.
- Mehr Entscheidungsfreiheit: Bevollmächtigte haben mehr Freiheiten als ein gerichtlicher Betreuer.
- Übertragbarkeit: Immobilien und Gesellschaftsanteile können auch nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit weitergegeben werden.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Falls keine Patientenverfügung vorliegt oder die Festlegungen zu unkonkret sind, entscheiden Vertreter zusammen mit der Ärztin oder dem Arzt auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens. Bei besonders folgenschweren Entscheidungen, bei denen keine Einigung erzielt wird, muss die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden.
Hier zu unseren Onlineverträgen "Generalvollmacht und Patientenverfügung" ➔

Ehe- und Scheidungsverträge
Notare helfen Ihnen als neutrale Gestalter bei Eheverträgen oder Folgevereinbarungen bezüglich der Scheidung. Sie achten auf eine ausgewogene Gestaltung und haben die Absicherung beider Partner besonders im Blick.
Vorteile einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung
- Entlastet und beschleunigt das Scheidungsverfahren
- Kostengünstiger, weniger nervenaufreibend und zeitraubend
- Einvernehmliche Vereinbarungen werden besser akzeptiert als gerichtliche Urteile
Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt, bei der kein Streit über Sorgerecht, Unterhalt, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und Vermögen geführt wird. Hierbei entscheidet das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich.
Beratung durch den Notar
Über Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen wird nur entschieden, wenn ein Ehegatte eine Entscheidung zu diesen sogenannten Folgesachen beantragt. Ohne einen solchen Antrag „fragt das Gericht“ nicht nach diesen offenen Punkten.
Daher ist eine einvernehmliche Regelung vor der Scheidung zu empfehlen.
Alle privatschriftlichen Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie Erb- und Pflichtteilsrecht vor der Scheidung sind unwirksam. Sie sind im Streitfall ohne Bedeutung.
Familienrecht
Im Bereich Familienrecht bieten wir notarielle Dienstleistungen an, die unter anderem die Erstellung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die rechtssichere Ausgestaltung von Vollmachten und Verfügungen umfassen. Unser Ziel ist es, Ihnen in familiären Angelegenheiten klare und langfristig tragfähige Lösungen zu bieten.