Erbrecht
Umfassende Beratung im Erbrecht – Vorausschauende Planung Ihres Nachlasses.
Eine sorgfältige Nachlassplanung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen nach Ihrem Ableben auch rechtlich korrekt umgesetzt werden. Wir beraten Sie individuell und detailliert zu allen Aspekten der Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und weiteren relevanten Themen, die eine große Rolle spielen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.Unterhaltsvereinbarungen und der Erstellung von Eheverträgen.

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Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckung
Sollte es bereits zu Erbauseinandersetzungen gekommen sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch in dieser schwierigen Phase mit Rat und Tat zur Seite. Dies umfasst die Nachlass- und Vermögensverwaltung, das gesetzliche Pflichtteilsrecht sowie die Testamentsvollstreckung und viele weitere Fragen rund um das Erbrecht. Unser Ziel ist es, Ihnen auch in diesen oft schwierigen und emotional belastenden Zeiten kompetente und zuverlässige Unterstützung zu bieten, damit Sie eine gerechte und rechtlich einwandfreie Lösung erreichen können.
Gerichtliche Vertretung für eine faire Lösung
Falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck auch vor Gericht durch. Unsere langjährige Erfahrung im Erbrecht und unsere fundierte juristische Expertise garantieren eine faire und rechtlich einwandfreie Lösung. Dabei haben wir stets Ihre persönlichen Wünsche und die Besonderheiten des Falles im Blick, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Detaillierte Unterstützung bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung
Ein klar formuliertes Testament bildet die Grundlage einer sicheren Nachlassregelung. Wir helfen Ihnen, Ihr Testament so zu gestalten, dass Ihre Wünsche unmissverständlich und rechtssicher festgehalten werden. Neben der Testamentsgestaltung beraten wir Sie auch zur Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung, zu Eheverträgen, Vermächtnissen, Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.
Konfliktvermeidung und Lösung von Erbstreitigkeiten
Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie sind nicht nur emotional belastend, sondern auch juristisch oft kompliziert. Unsere Kanzlei setzt alles daran, solche Streitigkeiten zu vermeiden, indem wir vorausschauend planen und klare Regelungen schaffen. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen kommen, stehen wir Ihnen als kompetente Vertreter zur Seite.
Wir vertreten Ihre Interessen bei Erbansprüchen, Pflichtteilsforderungen und Nachlassregelungen. Dabei verfolgen wir zunächst das Ziel, außergerichtliche Lösungen zu finden und die Streitigkeiten gütlich beizulegen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern schont auch familiäre Beziehungen.
Notarielle Testamente
Beurkundungskosten relativieren
Die Beurkundungskosten eines notariellen Testaments sind zu relativieren, da durch das notarielle Testament häufig ein kostspieliges Erbscheinverfahren entfällt.
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Zuweilen ist es sinnvoll, einzelne Vermögensgegenstände schon zu Lebzeiten zu übertragen. Dies hängt von Ihrem Vermögen, den Steuerfreibeträgen und individuellen Umständen ab.
Beratungsgespräch
In unserem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen:
- Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Die gesetzliche Erbfolge und deren Konsequenzen
Anschließend formulieren wir gemeinsam erste Ideen und Lösungsansätze zur Zielerreichung.
Eheverträge und Scheidungsverträge
Vorteile einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung
- Entlastet und beschleunigt das Scheidungsverfahren
- Kostengünstiger, weniger nervenaufreibend und zeitraubend
- Einvernehmliche Vereinbarungen werden besser akzeptiert als gerichtliche Urteile
Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt, bei der kein Streit über Sorgerecht, Unterhalt, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und Vermögen geführt wird. Hierbei entscheidet das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich.
Beratung durch den Notar
Über Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen wird nur entschieden, wenn ein Ehegatte eine Entscheidung zu diesen sogenannten Folgesachen beantragt. Ohne einen solchen Antrag „fragt das Gericht“ nicht nach diesen offenen Punkten. Daher ist eine einvernehmliche Regelung vor der Scheidung zu empfehlen.
Alle privatschriftlichen Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie Erb- und Pflichtteilsrecht vor der Scheidung sind unwirksam. Sie sind im Streitfall ohne Bedeutung.
Im Interesse beider Ehegatten sollte möglichst vor der Scheidung eine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Lassen Sie sich beraten und finden Sie eine rechtssichere und nervenschonende Lösung.